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Gehaltsumwandlung
Per Gehaltsumwandlung aufs Rad
Das JobRad ist das erste Barlohnumwandlungsmodell speziell für Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes.
Bei der Gehaltsumwandlung, oft auch Barlohnumwandlung genannt, entscheidet der Mitarbeiter einen Teil des vertraglichen Arbeitsentgelts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Leasinggegenstandes (JobRad) zu erhalten. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber einen Teil des monatlichen Gehalts in Höhe der Leasingrate einbehält. Dieser Barlohn wird wiederum in sogenannten Sachlohn umgewandelt, im Fall von JobRad ist das die Überlassung eines Fahrrads.
Ausführliche Informationen zum Thema Gehaltsumwandlung finden Sie u.a. im Lexikon für das Lohnbüro 2017.
Welchen Vorteil hat die Umwandlung für Arbeitnehmer?
Der Arbeitgeber kann ohne weiteres Zuschüsse zur Leasingrate des Arbeitnehmers zahlen, um so anderweitige Zuschüsse zur betrieblichen Mobilität auszugleichen und eine gerechte Bezuschussung aller Mitarbeiter zu gewährleisten. Durch die Umwandlung unter Anwendung der 1 %-Regel entsteht ein steuerlicher Vorteil, der die Gehaltsumwandlung attraktiv für Arbeitgeber und Arbeitnehmer macht. Wie viel Sie als Arbeitnehmer mit JobRad sparen können, zeigt Ihnen unser Vorteilsrechner auf der JobRad Seite.
Stand 03/2018 jobrad.org